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Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau

Verzeichnis der Pauschalsätze1)

 

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen.

 

1.Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für … 

Bei.einer.Nutzungsdauer von

Bei.einer.durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer2Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%

Ein Mehrzweckfahrzeug MZF

15 Jahren

3,17 Euro

Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Allrad, mit Zusatzbeladung THL

25 Jahren

6,10 Euro

Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20

25 Jahren

7,36 Euro

Ein Mehrzweckanhänger mit Beladung Ölschaden und Verkehrssicherung

30 Jahren

1,98 Euro

Ein Mehrzweckanhänger

30 Jahren

0,38 Euro

 

 

2. Ausrückestundenkosten

 

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

 

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%.

 

Je Stunde:

 

 Ein Mehrzweckfahrzeug MZF

27,94 Euro

Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Allrad, mit Zusatzbeladung THL

102,05 Euro

Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20

117,80 Euro

Ein Mehrzweckanhänger mit Beladung Ölschaden und Verkehrssicherung

11,98 Euro

Ein Mehrzweckanhänger

3,62 Euro

 

3. Arbeitsstundenkosten

 

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.  In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.

 

Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

Bei einer gemeindlichen Eigenbeteiligung von 10 %, werden als Arbeitsstundenkosten berechnet für:

                                                                        Bei einer Nutz-                Durchschnittliche

                                                                            ungsdauer von                Nutzung pro Jahr

 

a) eine Tragkraftspritze                                     25 Jahre                       12 Stunden       48,13 Euro
b) eine Motorsäge                                            10 Jahre                      10 Stunden       12,18 Euro

c) einen Pressluftatmer inkl. Atemanschluss      20 Jahre                       8 Stunden         24,81 Euro

d) einen Stromerzeuger 11 kVA                        20 Jahre                       10 Stunden       27,31 Euro

e) eine Tauchpumpe (TP4/1)                             15 Jahre                       8 Stunden         13,29 Euro

f) einen Mehrzwecksauger                                 15 Jahre                       12 Stunden       16,63 Euro

g) einen Hochdrucklüfter                                  20 Jahre                       8 Stunden         20,77 Euro

h) ein Stromerzeuger 3 kVA                              15 Jahre                       10 Stunden       12,00 Euro

i) eine Absturzsicherungsausrüstung                 20 Jahre                       8 Stunden         3,23 Euro

j) einen Feuerlöscher/Prevento                          10 Jahre                       10 Stunden       4,30 Euro

k) einen Hebekissensatz                                   20 Jahre                       8 Stunden         28,69 Euro

 l) einen Insektenschutzanzug                            10 Jahre                       10 Stunden       1,45 Euro

m) einen Mehrzweckzug                                   15 Jahre                       5 Stunden         27,22 Euro

n) ein Ölschadengerät (Wasserfläche)               10 Jahre                       10 Stunden       4,10 Euro

o)ein Ölschadengerät (Verkehrsfläche)              10 Jahre                       10 Stunden       4,10 Euro

p) eine Rettungssäge                                       10 Jahre                       8 Stunden         4,75 Euro

q) einen Türöffnungssatz (Sperrwerkzeug)         20 Jahre                       10 Stunden       20,34 Euro

r) ein Beleuchtungsgerät Powermoon                15 Jahre                       10 Stunden       15,73 Euro

s) eine Wathose                                               10 Jahre                       10 Stunden       1,25 Euro

 

4. Sonstiges

 

a)  Fehl und Täuschungsalarm, grober Unfug                     500 Euro

b)  Materialverbrauch                                                            Wiederbeschaffungskosten

c)  Unterweisung und Ausbildung in Schulen                       kostenfrei

d)  Gebühr für Rechnungsstellung                                        Wird nach dem

                                                                                               Kostenverzeichnis festgesetzt

 

 

5. Personalkosten

 

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

 

a) Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

 

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €.

(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)

 

b) Sicherheitswachen, Brandwachen

 

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben:

 

 je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,90 €. Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

 

 

Röslau, 19.01.2023

Gemeinde Röslau gez. Gebhardt 1. Bürgermeister

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Veröffentlichung

Mi, 25. Januar 2023

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