Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau
Verzeichnis der Pauschalsätze1)
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen.
1.Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für … |
Bei.einer.Nutzungsdauer von |
Bei.einer.durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer2Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
Ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
15 Jahren |
3,17 Euro |
Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Allrad, mit Zusatzbeladung THL |
25 Jahren |
6,10 Euro |
Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 |
25 Jahren |
7,36 Euro |
Ein Mehrzweckanhänger mit Beladung Ölschaden und Verkehrssicherung |
30 Jahren |
1,98 Euro |
Ein Mehrzweckanhänger |
30 Jahren |
0,38 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%.
Je Stunde:
Ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
27,94 Euro |
Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Allrad, mit Zusatzbeladung THL |
102,05 Euro |
Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 |
117,80 Euro |
Ein Mehrzweckanhänger mit Beladung Ölschaden und Verkehrssicherung |
11,98 Euro |
Ein Mehrzweckanhänger |
3,62 Euro |
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Bei einer gemeindlichen Eigenbeteiligung von 10 %, werden als Arbeitsstundenkosten berechnet für:
Bei einer Nutz- Durchschnittliche
ungsdauer von Nutzung pro Jahr
a) eine Tragkraftspritze 25 Jahre 12 Stunden 48,13 Euro
b) eine Motorsäge 10 Jahre 10 Stunden 12,18 Euro
c) einen Pressluftatmer inkl. Atemanschluss 20 Jahre 8 Stunden 24,81 Euro
d) einen Stromerzeuger 11 kVA 20 Jahre 10 Stunden 27,31 Euro
e) eine Tauchpumpe (TP4/1) 15 Jahre 8 Stunden 13,29 Euro
f) einen Mehrzwecksauger 15 Jahre 12 Stunden 16,63 Euro
g) einen Hochdrucklüfter 20 Jahre 8 Stunden 20,77 Euro
h) ein Stromerzeuger 3 kVA 15 Jahre 10 Stunden 12,00 Euro
i) eine Absturzsicherungsausrüstung 20 Jahre 8 Stunden 3,23 Euro
j) einen Feuerlöscher/Prevento 10 Jahre 10 Stunden 4,30 Euro
k) einen Hebekissensatz 20 Jahre 8 Stunden 28,69 Euro
l) einen Insektenschutzanzug 10 Jahre 10 Stunden 1,45 Euro
m) einen Mehrzweckzug 15 Jahre 5 Stunden 27,22 Euro
n) ein Ölschadengerät (Wasserfläche) 10 Jahre 10 Stunden 4,10 Euro
o)ein Ölschadengerät (Verkehrsfläche) 10 Jahre 10 Stunden 4,10 Euro
p) eine Rettungssäge 10 Jahre 8 Stunden 4,75 Euro
q) einen Türöffnungssatz (Sperrwerkzeug) 20 Jahre 10 Stunden 20,34 Euro
r) ein Beleuchtungsgerät Powermoon 15 Jahre 10 Stunden 15,73 Euro
s) eine Wathose 10 Jahre 10 Stunden 1,25 Euro
4. Sonstiges
a) Fehl und Täuschungsalarm, grober Unfug 500 Euro
b) Materialverbrauch Wiederbeschaffungskosten
c) Unterweisung und Ausbildung in Schulen kostenfrei
d) Gebühr für Rechnungsstellung Wird nach dem
Kostenverzeichnis festgesetzt
5. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
a) Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €.
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
b) Sicherheitswachen, Brandwachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben:
je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,90 €. Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Röslau, 19.01.2023
Gemeinde Röslau gez. Gebhardt 1. Bürgermeister
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