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Anmelde- und Einschulungsverfahren 2019/20 - Einschulungskorridor

Liebe Eltern,

wie Sie sicher aus der Tagespresse wissen, plante Kultusminister Piazolo seit einiger Zeit eine Änderung des Einschulungsverfahrens in Form eines Einschulungskorridors. Am 01.02.2019 wurden die Schulen offiziell über den Ablauf des neuen Verfahrens informiert. Diese Informationen möchten wir an Sie weitergeben:

 

Für alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2012 und dem 30.06.2013 geboren sind, sowie für alle aus dem letzten Jahr zurückgestellten Kinder ändert sich nichts. Diese Kinder kommen zur Schuleinschreibung am 11.03.2019 in unser Schulhaus. Sollten an der Schulreife begründete Zweifel bestehen, können Sie als Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

 

Alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2013 und dem 30.09.2013 geboren sind, befinden sich im sogenannten Einschulungskorridor. Für diese Kinder gilt, dass sie ebenso wie alle anderen Kinder zur Schuleinschreibung am 11.03.2019 kommen müssen. Die Lehrkräfte sprechen eine Empfehlung (Rückstellung oder Einschulung) aus. Sie als Eltern bekommen einen Antrag, auf dem Sie vermerken können, ob Ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt, oder eingeschult werden soll. Die Entscheidung über die Zurückstellung treffen in diesem Fall Sie als Eltern. Der Antrag auf Zurückstellung muss bis spätestens Freitag, den 03.05.2019 bei uns eingegangen sein. Alle Kinder, für die bis zu diesem Termin kein Antrag auf Zurückstellung vorliegt, werden im kommenden Schuljahr eingeschult.

 

Im Grunde genommen ändert sich für Sie als Röslauer Eltern durch diesen „Einschulungskorridor“ überhaupt nichts. Mit Fug und Recht kann ich behaupten, dass die krea(k)tive Grundschule Röslau nach Beratung durch die Lehrkräfte noch nie ein Kind gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern eingeschult hat. Es gab stets eine einvernehmliche Lösung.

 

Wir freuen uns darauf, Sie am Tag der Schuleinschreibung bei uns in der Schule begrüßen zu dürfen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A. Rogler-Unglaub, Rektorin

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Veröffentlichung

Di, 12. Februar 2019

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