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BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV);
Ermittlung der Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge nach dem Stand vom 01.01.2022
Gemäß o.a. Gesetz/Verordnung hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge in seiner Sitzung vom 27.04.2022 die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) mit Stand vom 01.01.2022 ermittelt.
Nach §12 Absatz 2 der Gutachterausschussverordnung liegt das Verzeichnis der Bodenrichtwerte in der Zeit
vom 01.07.2022 bis 31.08.2022
in der Gemeindeverwaltung Röslau, Zimmer 101, 95195 Röslau, Marktplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf das Recht, dass jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch) wird ausdrücklich hingewiesen.
Röslau, 20.06.2022
Gemeinde Röslau
Gebhardt
1. Bürgermeister